Elternbeitrag
In Düsseldorf werden die Beiträge der Eltern zu der in Tagespflege geleisteten Betreuung ihrer Kinder – genauso wie die Beiträge zur Betreuung in einer Kindertagesstätte – je nach der Höhe des Jahresbrutto-Einkommens der Familien berechnet, siehe
https://www.duesseldorf.de/familie/kinderbetreuung/elternbeitrag
Unter gewissen Voraussetzungen kann das Kostgeld für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet werden (siehe unter www.bildungspaket.bmas.de ).